Der imposante Aletschgletscher © Pro Natura Zentrum Aletsch

Wanderungen im Naturschutzgebiet

Das Pro Natura Schutzgebiet «Aletschwald» gehört zu den schönsten Bergwäldern der Schweiz.

Der Aletschwald ist mit seinen dichten bis lichten Beständen aus Fichten, Lärchen und Arven immer eine Wanderung wert: Im Sommer blitzen die Alpenrosen hervor, im Herbst können Sie dem Röhren der Hirsche lauschen.

Wandern im Naturschutzgebiet «Aletschwald»

Wandervorschläge im Naturschutzgebiet «Aletschwald» © Pro Natura © Pro Natura Zentrum Aletsch
Ausschnitt aus der Faltkarte «Aletschwald»

Pink: Einzigartiger Ausblick auf den Grossen Aletschgletscher und die Walliser Alpen. Wanderung entlang der Seitenmoräne des Aletschgletschers, die am Ende der letzten Eiszeit vor über 10’000 Jahren abgelagert wurde. Marschzeit 1 h 10 min, kleine Anstrengung.

Violett: Knorrige, uralte Arven, bezaubernde Moore, Tannenhäher und der Duft des Waldes - im Herzen des Aletschwaldes - erleben Sie die Natur mit all Ihren Sinnen. Marschzeit 1 h 30 min, mittlere Anstrengung.

Rot: Vor gut 80 Jahren lag die Region Grünsee noch unter dem Eis verborgen. Wo sich die Gletscherzunge heute befindet, sehen Sie eindrücklich vom Aussichtspunkt «Gletschertor» aus. Marschzeit 4 h 30 min, hohe Anstrengung.

Eindrücke aus dem Aletschwald

Die ältesten Bäume der Schweiz

Laerchen, Arven und Totholz im Aletschwald © Pro Natura Zentrum Aletsch © Pro Natura Zentrum Aletsch
Herbststimmung im Aletschwald

Als Hauptbaumart des Aletschwaldes hat sich die Arve im Verlauf der Jahrtausende am besten an die rauen Klimabedingungen am Nordhang oberhalb des Grossen Aletschgletschers angepasst. Mit ihrer ausgesprochenen Widerstandsfähigkeit und ihrem langsamen und standhaften Wuchs trotzt sie sommerlicher Trockenheit, winterlichen Stürmen und wird dabei bis zu 1000 Jahre alt.

Neben den Arven bietet der Aletschwald auch zahlreichen anderen Lebewesen ein Zuhause. So sind Rothirsch, Gämse, Tannenhäher und die rostblättrige Alpenrose häufig zu beobachten. Mit etwas mehr Glück können sogar Birkhühner, Steinadler oder die kleinste Eule Europas, der Sperlingskauz, entdeckt werden.

Erst übernutzt, dann geschützt

Blick auf Aletschgletscher und blühende Alpenrosen © Pro Natura Zentrum Aletsch © Pro Natura Zentrum Aletsch
Der Grosse Aletschgletscher am Rande des Naturschutzgebietes.

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts setzten Holzschlag, das Weiden von Vieh, die Jagd sowie das Sammeln von Beeren und Pilzen dem Aletschwald derart stark zu, dass er durch diese Übernutzung dem Untergang geweiht war. Erst 1933 kam es zu einem wirksamen Schutz, als der damalige Schweizer Bund für Naturschutz, die heutige Pro Natura, einen Pachtvertrag über 99 Jahre unterzeichnen konnte.

Seit der Aletschwald unter Schutz steht, bleibt im Aletschwald totes Holz liegen, vermodert und kehrt in den Kreislauf der Natur zurück. Dabei erfüllt es zahlreiche wichtige ökologische Funktionen. Es beherbergt Moose und Pilze, Spinnen und Käfer, und schon bald dient es wieder der Keimung junger Arven oder Lärchen. Neues Leben entsteht!

Der Aletschwald bietet nicht nur zahlreichen Pflanzen und Tieren ein Zuhause, sondern lädt auch uns Menschen zu einem eindrücklichen Besuch in der Natur ein.

Verhalten im Schutzgebiet

Der Aletschwald ist ein einzigartiges Naturerlebnis; als Gast sind Sie im Schutzgebiet herzlich willkommen! Damit der Wald auch in Zukunft begeistern kann, bitten wir Sie, Tiere und Pflanzen nicht zu stören und die Regeln einzuhalten.

Wir bitten Sie:

  • die markierten Wege nicht zu verlassen. Jedes Gehen abseits der Wege bedeutet eine Störung der Tierwelt und kann seltene Pflanzen zerstören.
  • den Hund an der Leine zu führen, damit er keine wild lebenden Tiere aufschreckt, und keine Fährten für andere Tiere legt.
  • im Schutzgebiet keine Feuer zu machen. Wilde Feuerstellen gefährden das Schutzgebiet.
  • Ihre Abfälle wieder mitzunehmen und damit Sorge zur Natur zu tragen.
  • das Schutzgebiet nicht mit Fahrzeugen (z.B. Mountainbike's) zu befahren.

Der Aletschwald steht unter kantonalem Schutz. Gemäss Staatsratsbeschluss vom 12. Januar 2011 können Verstösse gegen die Schutzverordnung geahndet werden. Wir danken für Ihr Verständnis.

 

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